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   VG Berlin, 03.09.2008 - 1 A 330.07   

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https://dejure.org/2008,22599
VG Berlin, 03.09.2008 - 1 A 330.07 (https://dejure.org/2008,22599)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.09.2008 - 1 A 330.07 (https://dejure.org/2008,22599)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2008 - 1 A 330.07 (https://dejure.org/2008,22599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Betretens und Durchsuchens des Clubgeländes des Motorradclubs "Bandidos MC Eastgate" durch Polizeibeamte; Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der öffentlichen Zugänglichkeit des Grundstücks eines Motorradclubs; Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Polizei darf Clubgelände nicht ohne richterliche Anordnung betreten

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Polizei darf Clubgelände nicht ohne richterliche Anordnung betreten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Polizei darf Clubgelände nicht ohne richterliche Anordnung betreten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Polizei darf Clubgelände nicht ohne richterliche Anordnung betreten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei darf Clubgelände nicht ohne richterliche Anordnung betreten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Auszug aus VG Berlin, 03.09.2008 - 1 A 330.07
    Zugangsbeschränkungen für einen bestimmten Personenkreis (z.B. Kinder oder Personen in nicht erwünschter Kleidung) oder durch den erforderlichen Erwerb einer Eintrittskarte bleiben dabei außer Betracht; nicht zu den öffentlich zugänglichen Räumen zählen solche, die ausschließlich eingetragenen Club- oder Vereinsmitgliedern vorbehalten sind (Knape/Kiewohr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht in Berlin, 9. Aufl. 2006, § 36 ASOG Anm. II B 2 b,  S. 497, vgl. auch BVerwG 121, 345 - Teestube in Vereinslokal).
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